Die Jahrgangssprecher werden von allen Schülerinnen und Schülern der betreffenden Jahrgangsstufe gewählt.
Die Kandidatin / Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt. Stellvertreterin / Stellvertreter ist die Person mit der zweithöchsten Stimmenzahl.
Pro Klasse können maximal drei Schüler als Kandidaten nominiert werden.
Jede Schülerin / Jeder Schüler hat bei der Wahl zwei Stimmen, wobei eine Kumulierung der Stimmen möglich ist, d.h. die zwei Stimmen können auch auf eine Person "angehäuft" werden.
Jahrgangsstufe | Jahrgangssprecher(in) | Stellvertreter(in) |
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5 |
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6 |
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7 |
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8 |
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9 |
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