Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite regelmäßig (möglichst tagesaktuell) über neue Informationen und geltende Regeln zum Infektions- und Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie.
Seit Inkrafttreten der neuen Absonderungsverordnung (29.0.122) gelten auch für die Schule neue Regeln bezüglich der Absonderung. Fortan müssen infizierte Personen sich in Absonderung begeben, nicht jedoch die unmittelbaren Kontaktpersonen in der Schulklasse. Tritt in einer Klasse eine Infektion auf, gilt ab dem Folgetag für 5 Schultage eine Testpflicht.
Weitere Details können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Vor dem Hintergrund der landesweit hohen und weiter steigenden Fallzahlen gilt ab Mittwoch, 24.11.2021 wieder die Maskenpflicht auch im Unterricht.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage gilt für alle nicht immunisierten Schüler/innen derzeit eine dreimalige wöchentliche Testpflicht (zunüchst bis zu den Winterferien). Diese Testpflicht ist grundsätzlich als Selbsttestung in der Schule zu erfüllen.
Der Testnachweis wird dabei in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft erbracht.
Geimpfte Schüler/innen können auf freiwilliger Basis ebenfalls vom Angebot des Selbsttests Gebrauch machen.
Sollte ein/e Schüler/in an einem Testungstag fehlen, erfolgt der Test direkt am nächsten Tag in der ersten Unterrichtsstunde durch die Fachlehrkraft.
Bitte informieren Sie uns in jedem Falle umgehend über einen Infektions- oder Verdachtsfall Ihers Kindes.
Für Verdachtsfälle trifft mindestens eine der folgenden Aussagen zu:
1.
Es wurde durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt ein Coronatest angeordnet.
2.
Es
wurde eine Isolationsempfehlung oder eine Quarantäne durch das
Gesundheitsamt ausgesprochen, ohne dass bereits ein Infektionsfall
nachgewiesen wurde.
Als Schule sind wir verpflichtet, die entsprechenden Zahlen an die Schulaufsicht zu melden, damit rechtzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen werden können.
Im Falle einer Infektion, eines Infektionsverdachts oder bei vorliegenden Symptomen einer Erkältungs- oder Atemwegserkrankung dürfen die betreffenden Schüler/innen die Schule nicht besuchen. (s. auch Merkblatt zum Umgang mit erkältungssymptomen)
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie unsere Lehrkräfte, auch weiterhin regelmäßig (täglich) ihr Mailpostfach in IServ zu prüfen. Wir werden auch weiterhin IServ nutzen, um im Infektionsfalle alle möglicherweise als Kontaktpersonen betroffenen Mitglieder der Schulgemeinschaft zeitnah zu informieren.
Die Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht ist seit 13.09.2021 an das Erreichen einer Warnstufe im Landkreis gekoppelt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Auch im neuen Schuljahr hat der Gesundheitsschutz aller am Schulleben
beteiligten Personen für uns unverändert oberste Priorität. Wir geben
weiterhin unser Bestes, um den Anforderungen des Gesundheits- und
Infektionsschutzes auf der einen sowie der Erfüllung unseres Bildungs-
und Erziehungsauftrags (Schulpflicht) auf der anderen Seite gerecht zu
werden.
Wir halten Sie an dieser Stelle fortwährend auf dem Laufenden und stellen jeweils die aktuellsten Informationen ein. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder ein Gesprächsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an uns über die nebenstehende Schuladresse.
Auf den Unterseiten finden Sie wichtige Informationen rund um die an unserer Schule während der Corona-Krise geltenden Regelungen.
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