Wichtige Informationen für den neuen Jahrgang 5

Informationen zur Schulanmeldung (ab Januar 2024):

Die Schulanmeldung der neuen 5. Klassen für das Schuljahr 2024/25 verläuft auch in diesem Jahr wieder über vorab zu buchende Anmeldetermine.

Über den nachfolgenden Link (auf das Bild mit dem Logo und "Anmeldung Klasse 5" klicken) gelangen Sie nach Freischaltung des Buchungssystems zur Terminbuchung. Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes.

Falls Ihnen keiner der buchbaren Termine möglich ist, wenden Sie sich bitte an Frau Bitz über k.bitz@igs-gruen.de.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind im Rahmen der Anmeldung persönlich kennenzulernen.

Zur Terminbuchung für die Anmeldung Klasse 5
QR-Code Terminbuchung
 

Folgende Zeitfenster stehen für die Anmeldung zur Verfügung:

Samstag, 27.01.2024 (9 - 12 Uhr)

Montag, 29.01.2024 (10 - 16 Uhr)

Dienstag, 30.01.2024 (10 - 15 Uhr)

Mittwoch, 31.01.2024 (9 - 13.30 Uhr)

Benötigte Anmeldeunterlagen:

Bitte füllen Sie die Unterlagen vorab aus (soweit möglich) und bringen sie mit zu Ihrem Anmeldetermin.

Zwingend benötigt:

  • Antrag auf Aufnahme IGS Grünstadt, von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben. Sofern Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, legen Sie bitte einen entsprechenden amtlichen Nachweis vor. 
  • Halbjahreszeugnis Klasse 4 im Original (und falls möglich schon als Kopie), einschließlich Dokumentation des Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräches)
  • gelbes Formular der Grundschule im Original
  • Geburtsurkunde im Original (zur Einsicht)
  • 2-3 Passbilder (Schülerakte, Schülerausweis und ggfs. Maxx-Ticket)

Optional:

Das korrekte Formular zur Beantragung des MAXX-Tickets erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung.

Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Anmeldung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein!

Aus schulrechtlichen Gründen sind Aufnahmen außerhalb des Anmeldeverfahrens für die 5. Klasse nicht möglich. 

Ergänzender Hinweis: Gemäß Vorgabe des Bildungsministeriums endet der Anmeldezeitraum für alle Schularten, deren Aufnahmekapazität nicht begrenzt ist (also alle G9-Gymnasien sowie Realschulen plus), frühestens am 05. März. Somit haben Sie als Eltern im Falle einer Ablehnung in jedem Fall die Möglichkeit, Ihr Kind an einem Gymnasium oder einer Realschule plus anzumelden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise unten in den "FAQ"! Dort ist u.a. erklärt, warum es keinen Anspruch auf einen Schulplatz an der IGS gibt.

 
 

Fragen und Antworten zur Aufnahme an der IGS (FAQ)

Wann nimmt die IGS Schüler/innen auf?

Eine Aufnahme findet grundsätzlich nur zur 5. Klasse und zur 11. Klasse (gymnasiale Oberstufe) statt. Die Anmeldungen erfolgen immer zum Halbjahreswechsel des vorhergehenden Schuljahres, d.h. unmittelbar nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Seit Februar 2020 beginnen aufgrund der Winterferien die Anmeldezeiträume für alle Schularten parallel. Da die IGS nur begrenzte Kapazitäten (Schulplätze) zur Verfügung hat, wird das Aufnahmeverfahren bereits Anfang Februar abgeschlossen. Im Falle einer Ablehnung haben Eltern die Gelegenheit, ihr Kind an einer anderen Schule (Gymnasium, Realschule plus) anzumelden.

Die Gymnasien und Realschulen plus sind vom Bildungsministerium verpflichtet, ihren Anmeldezeitraum mindestens bis zum 5. März offenzuhalten. Aber auch danach ist eine Anmeldung an diesen Schularten schulrechtlich möglich.

Wann kann ich mein Kind an der IGS anmelden?

Die Anmeldungen für die 5. Klasse des neuen Schuljahres sind möglich ab dem Samstag, der der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses des aktuellen Schuljahres folgt. Der Anmeldezeitraum für die 11. Klasse der Oberstufe (MSS) schließt sich in der Regel daran an. Die genauen Zeiträume werden im Vorfeld auf unserer Homepage sowie bei Informationsveranstaltungen bekannt gegeben und auch in der Tageszeitung veröffentlicht.

Haben wir als Eltern einen Anspruch auf einen Schulplatz an einer IGS?

Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Eine IGS hat eine vom Bildungsministerium bei der Errichtung der Schule festgelegte Maximalzahl an Schulplätzen. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz als vierzügige Schulen ausgelegt, d.h. es können in Klassenstufe 5 maximal 4 Klassen à 28 Schüler/innen aufgenommen werden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, wird gemäß Schulgesetz ein entsprechendes Losverfahren durchgeführt.

Natürlich werden Sie aber im Falle einer Ablehnung an der IGS grundsätzlich einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule erhalten. Sowohl die Gymnasien als auch die Realschulen plus sind dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schüler aufzunehmen (Anmeldeschluss dieser Schularten ist der 5. März). 

Mein Kind hat eine "Gymnasialempfehlung". Kann ich es trotzdem an der IGS anmelden?

Ja! Entgegen der landläufigen Auffassung gibt es so etwas wie eine „Gymnasialempfehlung“ gar nicht. Auf dem Empfehlungsbogen der Grundschule ist zusätzlich zum Gymnasium immer auch die IGS aufgeführt. Das bedeutet, dass bei einer Empfehlung zum Besuch des Gymnasiums streng genommen stets auch der Besuch der IGS empfohlen werden muss, da die IGS das gymnasiale Bildungsangebot inklusive der Möglichkeit, das Abitur zu erwerben, beinhaltet. Dies wird leider mitunter übersehen.
Gegenüber einem klassischen Gymnasium bietet eine IGS sogar noch viel mehr Möglichkeiten der individuellen Förderung sowie in der Entwicklung von sozialen Kompetenzen im Sinne des erweiterten Lernbegriffs. Eine IGS ist daher immer eine gute Alternative zum Gymnasium.

Was hat es mit den "Töpfen" auf sich, die es im Anmeldeverfahren gibt?

Die Integrierte Gesamtschule ist eine „Schule für alle“, an der Schüler/innen aus dem gesamten Leistungsspektrum gemeinsam unterrichtet werden. Damit bildet die Schülerschaft an einer IGS stets die Vielfalt unserer Gesellschaft ab und ermöglicht einen grundlegend demokratischen Bildungsprozess.

Gemäß Vorgaben der Schulbehörde werden bei der Aufnahme aus den im Grundschulzeugnis (Halbjahr) dokumentierten Noten in den Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Quersummen gebildet. Alle Anmeldungen mit der Quersumme 3-7 kommen in den Leistungstopf 1, Anmeldungen mit der Quersumme 8 und 9 in den Leistungstopf 2 und solche mit einer Quersumme ab 10 sowie Anmeldungen mit ausgesetzten Noten in den Leistungstopf 3. Übersteigt in einem Topf die Zahl der Anmeldungen die Zahl der hier zur Verfügung stehenden Plätze, wird gelost.

Topf 1 (oberer Leistungsbereich) umfasst aufgrund der gymnasialen Oberstufe ca. 50% der Plätze. Da dieser Topf größer ist, besteht hier in aller Regel die Möglichkeit, auch Anmeldungen außerhalb des Landkreises zu berücksichtigen, die ansonsten - wenn ein Losverfahren durchgeführt werden muss - zunächst herausfallen.

Sollten in einem Topf ein Teil der Plätze nicht vergeben sein, so verfallen diese nicht, sondern werden auf die anderen Töpfe verteilt.

Ist ein Wechsel an die IGS auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, z.B. wenn mein Kind am Gymnasium die Leistungsanforderungen nicht erfüllen kann??

Grundsätzlich nein. Die Integrierte Gesamtschule ist keine dem Gymnasium nachgeordnete, sondern gleichrangige Schulart, die das gymnasiale Bildungsangebot beinhaltet. Schlechte Leistungen oder eine Überforderung an der bisher besuchten Schulart sind grundsätzlich kein Grund für eine im Einzelfall mögliche Aufnahme an der IGS. Da die Schulplätze außerdem bei Anmeldung im Regelfall alle vergeben werden und die Schüler/innen bis Klassenstufe 9 im Klassenverband aufsteigen, sind erfahrungsgemäß keine freien Plätze vorhanden. Wir prüfen dennoch jeden Einzelfall individuell. 

Ich bin mit meinem Kind in das Einzugsgebiet des Schulträgers (Landkreis Bad Dürkheim) gezogen. Kann ich mein Kind an der IGS anmelden?

Das hängt von der bisher besuchten Schulart ab. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Wohnortwechsel und einem damit verbundenen Schulwechsel die bisher besuchte Schulart fortgeführt wird. Das heißt, dass Schüler/innen, die zuvor bereits an einer IGS beschult wurden, im Rahmen der Kapazitäten an einer IGS im Gebiet des neuen Schulträgers aufgenommen werden.

Kann ich im Falle einer Ablehnung Rechtsmittel einlegen?

Grundsätzlich ja. Da die Durchführung des Auswahlverfahrens einen Verwaltungsakt darstellt, kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen ein schriftlicher Widerspruch bei der Schule eingelegt werden (eine Rechtsbehelfsbelehrung ist im Falle einer Ablehnung dem Schreiben beigefügt).

Seit Bestehen der IGS Grünstadt gab es jedoch noch keinen einzigen Fall eines erfolgreichen Widerspruchs. Das liegt daran, dass wir das Aufnahmeverfahren stets sehr sorgfältig und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen und dienstrechtlichen Vorgaben durchführen.

Infos

Kontakt

IGS Grünstadt
Pfortmüllerstraße 33
67269 Grünstadt

Telefon: 06359 80880
Telefax: 06359 808829
E-Mail: info@igs-gruenstadt.de


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